Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge nach 45 Jahren endlich beschlossen.

Heute hat das Finanzministerium nach 45 Jahren die Erhöhung der Pauschbeträge* für Menschen mit einer Benachteiligung beschlossen. Die Beiträge wurden seit 45 Jahren nicht mehr angepasst. Die erhöhten Beträge dienen der Steuergerechtigkeit, genauso ist es aber auch ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Zeichen.

Der Gesetzentwurf gibt vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB Stufen (Grad der Behinderung) zu verdoppeln. Bei einem GdB von 100 waren es vorher 1420 Euro Pauschbetrag, nach dem neuen Entwurf erhöht sich der Betrag auf 2840 €. Die Pauschbeträge können ab einem GdB von 20 in Anspruch genommen werden. Ein Fahrtkosten-Pauschbetrag für benachteiligte Menschen soll ebenfalls eingeführt werden. Darüber hinaus soll der Pflege-Pauschbetrag deutlich erhöht und ein Pflege-Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 eingeführt werden.

Von der Anpassung profitieren alle Menschen mit Benachteiligung, die Einkommenssteuer zahlen.

Der Gesetzesentwurf geht nun, nach Stellungnahme durch den Bundesrat, in das parlamentarische Verfahren.

 

Für mehr Informationen verweisen wir auf die Seite des Bundesfinanzministerium.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

 

* Pauschbeträge (Ein Pauschbetrag ist ein Mindestbetrag, der angerechnet wird, ohne Einzelbeträge z. B. durch Belege nachweisen zu müssen. Pauschbeträge dienen der Verwaltungsvereinfachung, da für die Finanzbehörde aufwendige Belegprüfungen vermieden werden können.)