Für Qualifizierungsmaßnahmen gilt ab dem 28. März 2022 die 3G Regel mit Testnachweis

Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW haben sich auch die Teilnahmeregelungen an BRSNW Qualifizierungsmaßnahmen geändert.

Wir möchten Ihnen die Teilnahme an unseren Qualifizierungsmaßnahmen so sicher wie möglich gestalten. Daher besteht in unseren Qualifizierungsmaßnahmen die 3-G-Regelung mit Testnachweis in allen BRSNW Qualifizierungsmaßnahmen, die in Präsenz stattfinden.

Unter der 3-G-Regelung mit Testnachweis ist die Teilnahme an den BRSNW Qualifizierungsmaßnahmen nur Personen gestattet, die gemäß der Coronaschutzverordnung NRW entweder genesen oder geimpft sind und am ersten Tag des Lehrganges einen tagesaktuellen negativen Coronatest (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, nachweisen können. Für Personen, die gemäß der Coronaschutzverordnung NRW nicht genesen oder geimpft sind benötigen für jeden Lehrgangstag einen tagesaktuellen negativen Coronatest (kein Selbsttest), der nicht älter als 24 Stunden ist.

Zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ist der Impf-/Genesungsstatus und der Nachweis des tagesaktuellen negativen Coronatests der Lehrgangsleitung vorzulegen.

Des Weiteren weisen wir auf die Einhaltung der geltenden Hygiene- (u.a. das Tragen einer FFP 2 Maske) und Abstandsregelungen hin.