Inklusionsscheck NRW wird fortgesetzt: Land fördert in 2021 bis zu 300 inklusive Vorhaben

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Auch im Jahr 2021 fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit dem „Inklusionsscheck NRW“ Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Insgesamt werden dafür 600.000 Euro bereitgestellt. Vereine, Organisationen oder Initiativen können ab sofort eine Pauschalförderung von 2.000 Euro für Ihre Aktionen in Nordrhein-Westfalen beantragen. Insgesamt können auf diese Weise landesweit bis zu 300 Maßnahmen gefördert werden. Finanziert werden zum Beispiel der Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barr erefreie Umgestaltung von Webseiten, die Anschaffung mobiler Rampe sowie weitere Maßnahmen zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

 

© MAGS NRW

Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen  stattfinden. Dabei sind natürlich die während der Corona-Pandemie landesweit geltenden Regeln zu beachten.

Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags. Je schneller Sie sich bewerben, desto höher also die Chance auf einen Inklusionsscheck.

Die Fördermittel können seit dem 01.01.2021 unter www.inklusionsscheck.nrw.de online beantragt werden.

Unter folgendem Link finden sich weitere Informationen zum Inklusions-scheck, beispielsweise FAQs zum Antragsverfahren und die zugrunde-liegende Förderrichtlinie: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck