Für Teilnehmende ohne Behinderung bietet die Ausbildung einen fundierten Einstieg in das Training mit ID-Judoka. Sie erwerben erste Kompetenzen und Qualifikationen hinsichtlich weiterer Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich.
Ziel der gemeinsamen Ausbildung ist es, den notwendigen Partnerbezug der Sportart Judo über einen ständigen Bewegungsdialog zwischen Judoka mit und ohne Behinderung im Trainingsalltag auf der Judomatte zu einem wesentlichen Bestandteil des allgemeinen JudoTrainings werden zu lassen.
Durch das im Judo unabdingbare Prinzip des gegenseitigen Helfens und Verstehens und das gemeinsame Lernen werden gleichberechtigte Teilnahme- und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung realisiert.
Das erfolgreiche Absolvieren des Lehrgangs gilt als Nachweis für den Einsatz als Trainer*innenAssistent*in in Judo-Behindertengruppen. Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat des BRSNW. Vorhandene Zertifikate des BRSNW und des Nordrhein-Westfälischen Judoverbandes können verlängert werden.
Veranstalter: Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW e.V. (BRSNW)
Lehrgangsleitung: Dr. Wolfgang Janko
Zielgruppe: Judoka mit einer geistigen Behinderung, Judo-Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Judopartner*innen ohne Behinderung
Inhalte:
- behinderungsspezifische Kenntnisse und Methoden
- psychomotorische Bewegungsangebote
- didaktische Kenntnisse
- spezifische Judoangebote
- Spezifika ID-Judo
Zeitrahmen: 15 LE vom 03.09.-05.09.2021 und 15 LE vom 31.10.-01.11.2021
Ort: Sportschule Hennef, Sövener Str. 60, 53773 Hennef
Unterbringung: Übernachtung im Doppelzimmer inkl. Vollverpflegung
Kosten: 75,00€ für ID-Judoka, 140,00€ für Trainer*innen
Meldeschluss: 22.07.2021
Anmeldung: Bitte melden Sie sich über das beigefügte Anmeldeformular an.
Hygienekonzept: Bitte beachten Sie das beiliegende Hygienekonzept. Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung verpflichten Sie sich zur Einhaltung. Wir behalten uns vor, Anpassungen aufgrund aktueller behördlicher Auflagen/ im Sinne der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vorzunehmen
Haftung: Der Veranstalter haftet für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des zur Verfügung stehenden Haftpflicht- Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso besteht keine Haftung für Sport und Wegeunfälle. Ansprüche aus den SportunfallVersicherungsverträgen der Landessportbünde / des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt
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